[Mit der Liberalisierung des Messwesens wurde ein freier Markt für Messdienstleistungen geschaffen, d. h. der Anschlussnutzer kann einen unabhängigen, dritten Messstellenbetreiber oder Dienstleister für Messeinrichtungen beauftragen . Dass heisst, dass nunmehr der Anschlussnutzer, nicht mehr der Anschlussnehmer (Eigentümer) das Wahlrecht zur Beauftragung eines Messdienstleisters hat.]
Im Netz der ESWE Netz GmbH kann auf Wunsch des Anschlussnutzers die Ablesung, der Einbau, der Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen vom einem Messdienstleister bzw. Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Die Modalitäten sind durch die jeweiligen Verträge geregelt.
Messrahmenvertrag (Dienstleister)
Messstellenrahmenvertrag (Betreiber)